Hightech-Henkel
AGB
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1
.
Allgemeines
Sämtliche
Lieferungen
und
Leistungen
meinerseits
erfolgen
nur
zu
meinen
nachfolgenden
Verkaufsbedingungen.
Einkaufsbedingungen
werden
von
mir
nicht
anerkannt.
Sämtliche
meinen
Bedingungen
wiedersprechenden
Vereinbarungen,
auch
solche
mit
meinen
Vertretern,
sind
ohne
meine
ausdrückliche
schriftliche
Genehmigung
ungültig;
mündliche
Nebenabreden
sind
unwirksam.
Sämtliche
Aufträge
werden
erst
durch
meine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
2
.
Preise
Die
angegebenen
Preise
sind
freibleibend
und
verstehen
sich
ab
Werk,
ausschließlich
Verpackung,
Zoll
und
Versicherung.
Sie
gelten
nur
für
den
jeweils
abgeschlossenen
Vertrag.
Sofern
die
Art
des
Versandes
nicht
vorgeschrieben
ist,
erfolgt
dieser
nach
meinem
Ermessen
auf
möglichst
preiswertem
Wege.
Die
Gefahr
geht
mit
Abgang
der
Ware
vom
Werk
auf
den Besteller über, auch im Falle frachtfreier Lieferung.
3
.
Lieferfristen
Angegebene
Lieferzeiten
sind
unverbindlich
und
nur
als
annähernder
Lieferzeitpunkt
zu
verstehen.
Die
Lieferzeit
wird
ab
Datum
der
Auftragsbestätigung
gerechnet.
Fälle
von
höherer
Gewalt,
Ausbleiben
von
Roh-
und
Hilfsstoffen,
fehlerhaft
eingereichten
Zeichnungen,
Verzögerungen
in
der
Erzeugung,
die
ohne
mein
Verschulden
auftreten,
berechtigen
mich,
die
eingegangene
Lieferzeitvereinbarung
entsprechend
zu
verlängern
bzw.,
wenn
es
die
Umstände
erfordern,
die
Lieferverpflichtungen
ausnahmsweise ganz oder teilweise aufzuheben.
4
.
Zahlung
Der
Kunde
ist
verpflichtet
innerhalb
von
8
Tagen
nach
Erhalt
der
Rechnung
den
ausgewiesenen
Betrag
auf
das
auf
der
Rechnung
angegebene
Konto
einzuzahlen
oder
zu
überweisen.
Die
Zahlung
ist
ab
Rechnungsdatum
ohne
Abzüge
fällig.
Nach
Ablauf
der
Zahlungsfrist,
die
somit
kalendermäßig
bestimmt
ist,
kommt
der
Kunde
auch
ohne
Mahnung
in
Verzug.
Bei
verspäteter
Zahlung
können
unter
Vorbehalt
der
Geltendmachung
eines
weiteren
Schadens,
Zinsen
in
Höhe
von
2%
über
dem
jeweiligen
Landeszentralbank-
Diskontsatzes
berechnet
werden.
Wenn
der
Besteller
die
Zahlung einstellt, wird in jedem Fall meine Forderung sofort fällig.
5
.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte
Waren
bleiben
mein
Eigentum
bis
zur
vollständigen
Erfüllung
meiner
sämtlichen
Ansprüche
an
den
Besteller
einschließlich
der
Ausgleichung
eines
etwa
zu
Lasten
des
Bestellern
gehenden
Kontokorrentkredits.
Die
Geltendmachung
des
Eigentumsvorbehaltes
gilt
nicht
als
Rücktritt
vom
Vertrag;
der
Ersatz
eines
hierdurch
entstehenden
Schadens kann verlangt werden.
6
.
Mängelrügen
Der
Besteller
hat
die
gelieferte
Ware
unverzüglich
nach
Eingang
zu
prüfen.
Mängelrügen
sind
innerhalb
von
8
Tagen
nach
Lieferung
schriftlich
zur
Kenntnis
zu
bringen.
Fristgemäß
gerügte
Mängel
können
von
mir
nur
berücksichtigt
werden,
wenn
der
Besteller
nachweist,
dass
der
Mangel
nicht
auf
falschen
Einbau,
ordnungswidrige
Behandlung
oder
natürliche
Abnutzung
beruht.
Bei
berechtigten
Beanstandungen
wird
nach
Rücksendung
der
fehlerhaften
Teile
Gutschrift
erteilt.
Wandlung
oder
Minderung
ohne
Warenrücksendung
ist
nur
nach
meiner
schriftlichen
Bestätigung
möglich.
Weitergehende
Ansprüche
–
wie
Schadensersatzansprüche
– sind ausgeschlossen.
7.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist Leuterod
Gerichtsstand für beide Teile ist Amtsgericht Montabaur
Michael Henkel / Stand 2020